In der Textil- und Bekleidungsindustrie besteht seit 17.1.1997 ein Tarifvertrag zur Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter/innen aus verbandsgebundenen Textil- und Bekleidungsunternehmen
Die Themenstellungen von zur Förderung geeigneten Maßnahmen umfassen z.B.
- Neue Technologien
- Neue Formen der Arbeitsorganisation
- Qualitätsmanagement
- Umweltschutz, Umweltrecht und Energie
- Personalwesen, Personalentwicklung, Personalplanung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Ausbildung / Weiterbildung / Fortbildung / Exkursionen
- Soziale Kompetenzen
- Europäisierung – Globalisierung
- Fertigung und Produktion
- Mess- und Prüftechnik